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Rechnungsstellung an UpwayAktualisiert 10 months ago

Nutzt für Rechnungen an uns bitte folgende Rechnungsadresse:
Upway France SAS
5 rue Olympe de Gouges
92230 Gennevilliers

Unsere Steuernummern, gerne überprüfen:
SIRET 90304655500020
TVA FR02903046555


Ganz wichtig: es gibt verschiedene Rechnungsfälle! 

Passt bitte bei der Angabe der Herkunft des Fahrrads darauf auf, die richtige auszuwählen. Wenn die Rechnungen nicht korrekt besteuert sind, kann der Betrag nicht überwiesen werden.

Unsere Angebotspreise in unserem B2B-Tool enthalten immer die Mehrwertsteuer. Dies ist darauf zurückzuführen, dass unsere Berechnungen auf dem UVP (inkl. MwSt.) des Fahrrads basieren.


Typ A) für alle Räder, die aus Privatbesitz stammen, gilt die Differenzbesteuerung und eine MwSt. fällt nur an, falls eine Marge erschaffen wird. 

Der buchhalterische Ablauf ist wie folgt:  

  1. Der Kunde verkauft sein Fahrrad als "Privatperson" und erhält einen Rabatt auf den Kauf seines "neuen" Fahrrads in eurem Fahrradgeschäft.
  2. Ihr kauft das "Inzahlungnahme"-Fahrrad des Kunden an und verkauft das "neue Fahrrad".
  3. Ihr verkauft das "Inzahlungnahme"-Fahrrad an Upway.

Wie funktioniert die Differenzbesteuerung? Generell wird nur eine erschaffene Marge besteuert. 

Beispiel A: Nehmen wir an, ihr kauft ein Fahrrad für 1000 € (dies wäre der Upway-Angebotspreis) an, und ihr gebt es für 1000 € direkt an Upway weiter. Keine Marge wurde erschaffen, es fallen also 0 € Steuern an. 

Beispiel B: Nehmen wir nun an, dass ihr das gleiche Fahrrad für 900 € ankauft (bei gleichen 1000 € Angebotspreis), und für 1000 € an Upway weiter verkauft. Dann wurden 100 € Marge erschaffen, die nach dem MwSt.-Satz besteuert werden müssen. 

Am elegantesten ist es für euch wahrscheinlich, wenn ihr all eure Ankäufe dokumentiert und in einer Jahresabschlussrechnung mit dem Steuerberater die erschaffene Marge für das Kalenderjahr errechnet.

Ihr müsst also, um die Rechnung korrekt zu stellen, auf 2 Sachen achten:

  • Erwähnt unbedingt den Satz "Differenzbesteuerung nach 25a UStG."auf der Rechnung
  • Nutzt den gesamten angezeigten Preis, stellt ihn aber auf "netto" um, da keine MwSt. anfällt. Werden etwa 1000 € angezeigt, schreibt ihr die Nettorechnung auch über genau 1000 €.

Typ B) für alle Räder, die direkt zwischen Unternehmen gehandelt werden, und nie in Privatbesitz waren (MwSt.-Nummern auf beiden Seiten) schaue Dir bitte die B2B Rechnungsstellung erklärt Hilfeseite an.

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